Schutz vor Enteignung


Was war geschehen

Mitarbeiter der Stadt Güstrow und des Landkreises Rostock erwirkten im Jahr 2017 aus außerordentlich fragwürdigen Motiven durch Täuschung gemeinsam mit einem privaten Immobilieninvestor (AWG Güstrow) rechtswidrige Verwaltungsakte zum Nutzen des Investors (Errichtung von weiteren Gebäuden auf dem Klosterhof) und zu unserem Schaden (Enteignung).

Die Interessen der Stadt als Behörde und die des Investors sind nach eigener Aussage so deckungsgleich, dass sie sich unverblümt vom gleichen Anwalt, Andreas Plagemann der Rechtsanwaltskanzlei Kemper & Plagemann, vertreten lassen.

Neben der Enteignung unseres Grundstücks Klosterhof 5 durch Vernichtung der Grundstücksrechte und dem absurden Angriff der Behörde auf die Baugenehmigung unseres Hauses, eines ehemals im Eigentum der großherzoglichen Kammer befindlichen Gebäudes, erwirkten Stadt, Landkreis und Investor die u.E. illegale Baugenehmigung für das Projekt Klosterhof.

Die von uns bezahlte Notarin Frau Andrea Feilert unterstützte die unlauteren Aktivitäten der Verwaltung und des Investors, in dem sie fünf Jahre die Umsetzung der Kaufverträge verzögerte.

Sofern die Enteignung an Grundstücksrechten durch uns unbemerkt geblieben wäre, hätten wir mutmaßlich nach der Verjährung von 10 Jahren unser Haus verloren oder es wäre zumindest nur noch an den Investor zu verkaufen gewesen.

Ergebnis

Nach einer Auseinandersetzung, die fünf Jahre andauerte und die eine Vielzahl von Klagen und Strafanzeigen umfasste, knickten die Stadtverwaltung, der Landkreis, der Immobilieninvestor und die Notarin letztendlich im November 2022 ein. Sie vermieden einen Prozess, in dem Sie völlig überraschend am ersten Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht Schwerin die in aller Eile erstellten notariellen Urkunden zur Sicherung unserer Rechte nachwiesen.

Unser Haus ist damit gerettet.

Verfahren u.a. zur Entschädigung wegen der Enteignung und überlanger Verfahrensdauern dauern noch an.

 

Erkenntnisse

1.     Teile der Verwaltung in Güstrow und des Landkreises Rostock verfolgten mit einem privaten Investor im Rahmen seiner Bebauung des Klosterhofs die rechtswidrige Enteignung unseres Hauses.

2.     Selbst unsere Beauftragung eines Fachanwaltes im Vorfeld schützte uns nicht.

3.     Die von uns bezahlte Notarin vertrat die Interessen der Behörde.

4.     Die Landesregierung griff nicht ein.

5.     Der Bürgerbeauftrage des Landes MV ist lediglich ein Feigenblatt. Er will/ kann nicht helfen.

6.     Die Presse (z.B.: Thema. Das Güstrowjournal, SVZ, NNN, Ostseezeitung) interessiert sich nicht für die Vorgänge.

7.     Das Verwaltungsgericht Schwerin verzögert nach wie vor die Verfahren.

8.     Landes- und Bundeskriminalamt sehen keinen Anlass für Ermittlungen.

9.     Die Staatsanwaltschaften in Schwerin und Rostock ermitteln nicht.

10.   Das Oberlandesgericht Rostock lässt eine Klagerzwingung nicht zu.

11.   Das Amtsgericht Güstrow fällte ein hanebüchenes Urteil, obwohl die Stadt Güstrow und ihr Anwalt während der Verhandlung der Lüge überführt wurden. Das Landgericht Rostock kassierte die Urteilsbegründung als „natürlich Quatsch". Lediglich in diesem Verfahren erhielten wir eine faire Behandlung.

12.   Die Stadt Güstrow gab unerlaubt persönliche Daten und vertrauliche Informtionen von uns an den Investor weiter.

13.   Der Datenschutzbeaftragte des Landes MV billigte u.E. entgegen geltendem Recht die Weitergabe unserer persönlichen Daten durch die Verwaltung an den privaten Investor.

14.   Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat bis heute nicht über den Berufungsantrag entschieden, der die u.E. rechtswidrige Amtsführung des Datenschutzbeauftragten untersuchen soll.

Viele der o.g. Erkenntnisse haben wir bereits in öffentlichen Verhandlungen vor Gericht bzw. in Schriftsätzen geäußert. Alles deutet darauf hin, dass die Beteiligten die Angelegenheit nicht öffentlich machen wollen. Trotz wiederholter Drohung der Gegenseite wurden wir bisher nicht wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt. Dies geschieht sicherlich aus gutem Grund, da die o.g. Feststellungen belegt werden können.

© Anne & Hagen Schumann